01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Bundesverfassungsgericht
Die Liberalisierung des ärztlichen Werberechts schreitet weiter voran. In einem Urteil vom 13. Juli 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einzelne Sätze in Anzeigen oder Presseartikeln anpreisenden Charakter haben dürfen (Az: 1 BvR 191/05). Entscheidend sei der Gesamteindruck: Solange durch die Aussagen die sachliche Information des Patienten über die Behandlungsmethoden nicht in den Hintergrund träten, sei dies nicht zu beanstanden.
01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel und Analyse
Sie kennen das: Ein Patient, der von Ihnen behandelt wird, ist mit Ihrer Therapie sehr zufrieden. Jetzt könnten Sie eigentlich in die „Verkaufsphase“ eintreten. Doch so manche Praxisinhaber und Mitarbeiter fühlen ...
01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Zukunftssicherung / Kooperationen eingehen
In der Oktober-Ausgabe wurden vier praxiserprobte Konzepte für Ihre Zukunftssicherung in kompakter Form vorgestellt. In diesem Beitrag greift „Praxisführung professionell“ - wie angekündigt - die konkrete ...
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Service: Checkliste für die Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen sind nicht nur eine unangenehme Unterbrechung des Arbeitsalltages; es ergeben sich häufig auch erhebliche Steuernachzahlungen. Die Checkliste macht Ihnen einige Vorschläge, wie Sie Ihre Rechte gegenüber dem Betriebsprüfer wahren können.
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Personalbeurteilung (Teil 2)
Regelmäßige Beurteilungsgespräche mit den Mitarbeitern sind ein wichtiges Führungsinstrument. Neben der richtigen Vorbereitung, dem sinnvollen Ablauf und der Festschreibung von Zielen und Absprachen für die Zukunft ...
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 8 / Ende)
Seit Ausgabe 3/2005 hat Sie „Praxisführung professionell“ Schritt für Schritt durch eine mögliche Betriebsprüfung geführt. Abschließend wird in diesem Beitrag die Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer ...
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Wo spielt die Musik in der Praxis?
Die Frage, ob mit dem Radiohören oder dem Abspielen von Tonträgern neben der Rundfunkgebühr (GEZ) auch GEMA-Gebühren in Praxen von Heilberuflern fällig werden, ist nach wie vor umstritten und beschäftigt die Gerichte immer wieder. In den verhandelten Fällen geht es um die Frage, ob die Wiedergabe von Musik im Wartezimmer, in den Behandlungs- bzw. Trainingsräumen oder auch an der Rezeption eine „öffentliche Musikveranstaltung“ darstellt und somit gebührenpflichtig ist oder nicht.