14.02.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die umfangreichen (und oft schwer verständlichen) Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen konkret im Alltag der Physiopraxis umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß ergeben sich hier an mehreren Stellen Probleme. Deshalb hier einige Anregungen für die täglichen Arbeitsabläufe in einer Physiopraxis – wohlwissend, dass aufgrund der jeweiligen Umstände der örtlichen oder sonstigen Gegebenheiten nicht alles 1:1 umgesetzt werden kann.
11.02.2020 · Fachbeitrag ·
Betrugswarnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e. V.“ Diese fordern die Empfänger unter Androhung von Bußgeldern auf, sich kostenpflichtig auf der ...
11.02.2020 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Ab März und Mai 2020 bietet das IWW Institut zwei neue Webinar-Reihen exklusiv für niedergelassene Physiotherapeuten an.
06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Im Marketing der Physiotherapiepraxis gilt es vor allem, Primär- und Sekundärbedürfnisse der Patienten zu erfüllen (PP 12/2019, Seite 7). Sobald der Patient mit der Praxis interagiert – online, telefonisch oder persönlich – befindet er sich in einem Prozess, der auch als „Momente der Wahrheit“ (Moments of Truth, MOT; vgl. weiterführenden Hinweis) bekannt ist: Unbewusst gleicht er die erlebten Kontaktpunkte (z. B. Praxiswebsite, Praxisambiente oder Begrüßung) mit seinen Erwartungen ab. Ziel des ...
06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Im Marketing der Physiotherapiepraxis gilt es vor allem, Primär- und Sekundärbedürfnisse der Patienten zu erfüllen (PP 12/2019, Seite 7). Sobald der Patient mit der Praxis interagiert – online, telefonisch oder ...
06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Nachfolge
Das Haus bekommt der Ehepartner, das Barvermögen die Kinder, das Kaffeeservice geht an die Nachbarin: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem ...
04.02.2020 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Einer Ihrer Arbeitnehmer ist bei einem fremd verschuldeten Unfall verletzt und ist arbeitsunfähig erkrankt. Sie als Arbeitgeber sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, die Vergütung sechs Wochen weiterzuzahlen (§ 3 Abs. 1 EFZG). Da der Ausfall Ihres Mitarbeiters jedoch durch einen Dritten verschuldet wurde, sieht das Gesetz vor, dass Sie sich dieses Geld zurückholen können (PP 08/2020, Seite 9). Worauf Sie achten müssen und wie Sie vorgehen, zeigt dieser Beitrag.