26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Die Wiedergabe von Radiomusik in der Praxis zieht für Therapeuten, Zahnärzte und Ärzte grundsätzlich keine Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nach sich, weil sie keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dies bestätigte vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) rechtsverbindlich (Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 14/14, Abruf-Nr. 144844). Wie auf die Entscheidung zu reagieren ist, lesen ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Patienten und Therapeuten sind sich in vielen Fällen einig, dass die verordnete Therapiezeit pro Behandlungstermin zu kurz bemessen ist. Vor diesem Hintergrund fragen nicht nur die Patienten nach einer Verlängerung ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Marketing
Viele Physiotherapeuten bieten Magnetfeld- und/oder Lasertherapien an und werben auch damit. Mit Aussagen zu den Wirkungen derartiger Therapien sollten Sie aber vorsichtig sein, wie ein Urteil des Landgerichts (LG) ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Urheberrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt (Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 14/14). Infolgedessen sind auch Therapeuten grundsätzlich nicht verpflichtet, für die (in Hörfunksendungen eingebundene) Wartezimmer-Musik eine Vergütung an die GEMA zu entrichten.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Osteopathie
Mit ärztlicher Verordnung dürfen Physiotherapeuten osteopathische Heilbehandlungen abgeben, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen. Ohne ärztliche Verordnung dürfen Physiotherapeuten ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Schuldrecht
Leider kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Aber egal, ob der Patient nicht zahlen kann oder nicht will. Für Sie gilt: Sie haben einen Anspruch auf Zahlung der ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Teammanagement
Wenn sich Ihre Mitarbeiter das Leben gegenseitig schwer machen, kann sich das etwa wie folgt äußern: Vergabe unsinniger Arbeitsaufträge, keine Weitergabe von Informationen oder abfällige Äußerungen untereinander. Ob nun fehlende Organisation, Zickenkrieg oder gar Mobbing: Als Praxischef müssen Sie jetzt etwas tun! Andernfalls riskieren Sie ein schlechtes Betriebsklima, einehohe Personalfluktuation, eine permanente zeit- und kostenintensive Suche nach neuen Mitarbeitern, ineffiziente Arbeitsabläufe und ...