03.03.2020 · Fachbeitrag ·
Bewertungsportale
Online-Bewertungsportale wie Jameda müssen einmal gelöschte Positivbewertungen nicht wieder veröffentlichen. Dieses Urteil des Landgerichts (LG) München vom 16.04.2019 (Az. 33 O 6880/18; PP 12/2019, Seite 16) hat das Oberlandesgericht (OLG) am 27.02.2020 bestätigt (Az. 29 U 2584/19). Die Berufung des Praxisinhabers blieb ohne Erfolg.
27.02.2020 · Fachbeitrag ·
Verordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.02.2020 die Diagnosegruppen für die Verordnung von podologischer Therapie (medizinische Fußpflege) erweitert. Derzeit ist die Verordnung von Maßnahmen ...
25.02.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wer auf dem firmen- bzw. praxiseigenen Facebook-Auftritt Fotos von Mitarbeitern postet, muss vorher eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person einholen. Andernfalls hat diese Anspruch auf Schmerzensgeld von ...
21.02.2020 · Fachbeitrag ·
Praxiszulassung
Frage: „Zum 01.06.2020 plane ich, eine Physiotherapiepraxis zu eröffnen. Die Räume, die ich dafür ins Auge gefasst habe, sind 2,40 m hoch anstatt der vom GKV-Spitzenverband empfohlenen 2,50 m. Ich weiß aber auch, dass eine Therapeutin vor dem Bundessozialgericht (BSG) die Zulassung einer Praxis durchsetzen konnte, die ebenfalls die Mindestraumhöhe unterschritt. Wie sind meine Chancen, rechtlich gegen eine Ablehnung der Zulassung vorzugehen?“
18.02.2020 · Fachbeitrag ·
Patientenumgang
Dauerpatienten garantieren monatlichen Umsatz und sind daher für jede Praxis wünschenswert. Wenn dann noch das Vertrauensverhältnis stimmt, der Patient mitarbeitet und sich Behandlungserfolge einstellen, ist alles ...
11.02.2020 · Fachbeitrag ·
Betrugswarnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e. V.“ Diese fordern die Empfänger unter Androhung von Bußgeldern auf, sich kostenpflichtig auf der ...
06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Nachfolge
Das Haus bekommt der Ehepartner, das Barvermögen die Kinder, das Kaffeeservice geht an die Nachbarin: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders ist es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in sozialen Netzwerken und Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen bei Facebook oder Instagram, zum Cloud-Speicher oder zu kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Spotify und Co.