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  • · Fachbeitrag · Bewertungsportale

    Berufung erfolglos: Jameda darf Positivbewertungen löschen

    | Online-Bewertungsportale wie Jameda müssen einmal gelöschte Positivbewertungen nicht wieder veröffentlichen. Dieses Urteil des Landgerichts (LG) München vom 16.04.2019 (Az. 33 O 6880/18; PP 12/2019, Seite 16 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) am 27.02.2020 bestätigt (Az. 29 U 2584/19). Die Berufung des Praxisinhabers blieb ohne Erfolg. |

    Quelle: ID 46387513