22.08.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Physiotherapeuten können ab dem 01.11.2024 das Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlung selbst bestimmen. Ab dem 01.11.2024 kommt die Blankoverordnung. Das teilen die PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. mit.
26.06.2024 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.10.2024 wird die Diagnoseliste bei langfristigem Heilmittelbedarf (LHB; siehe PP 05/2021, Seite 5) in der Diagnosegruppe „Störungen der Atmung“ (AT) um zwei weitere ICD-10-Codes ergänzt (s. u.).
24.04.2024 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „Ein Schlaganfallpatient kam nach kurzer Reha in seine Wohnung zurück. Er ist weiterhin bettlägerig. Funktion der Beine und die Rumpfstabilität bessern sich bereits. Für den Patienten wäre es gut, wenn ...
22.04.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Vertragsärzte sollten manuelle Lymphdrainage (MLD) künftig verordnen können, ohne eine Therapiezeit anzugeben. Bei fehlender Zeitangabe entscheidet der behandelnde Therapeut nach Bedarf. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.04.2024 beschlossen. Die Änderung tritt voraussichtlich am 01.10.2024 in Kraft.
19.04.2024 · Nachricht ·
Digitalisierung
Während Ärzte und Zahnärzte schon seit längerer Zeit verpflichtet sind, an der Telematikinfrastruktur (TI) teilzunehmen, bleibt dies für Physiopraxen weiter freiwillig (PP 06/2023, Seite 6 ff.). Die Erstattung, die ...
10.04.2024 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
In den letzten Wochen erreichten die PP-Redaktion mehrere Fragen zur Abrechnung, die für alle Leserinnen und Leser von Interesse sind. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten.
06.03.2024 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie für drei Diagnosegruppen die Blankoverordnung. Therapeuten dürfen dann nach ärztlicher Verordnung über das Heilmittel sowie die Frequenz, die Dauer der Behandlungstermine und die Gesamtdauer der Therapie entscheiden. Im Rahmen eines Ampelsystems wird bei Überschreitung eines bestimmten Kontingents die Vergütung um 9 Prozent gekürzt. Zwar gilt die Neuregelung zunächst nur für die Ergotherapie, sie könnte aber auch künftig für die Physiotherapie kommen.