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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Bundesbeihilfe erhöht Höchstbeträge zum 01.09.2025

    | Die Bundesbeihilfe hat zum 01.09.2025 die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel aktualisiert (online unter iww.de/s14329 ). Die Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete (z. B. Zoll, Bundespolizei). Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt übernehmen die neuen Höchstsätze automatisch zum 01.09.2025 in ihre Landesbeihilfeverordnungen. Die übrigen Bundesländer entscheiden selbstständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen. |

     

    • Von der Erhöhung betroffene Leistungen
    Leistung
    bis zum 31.08.2025
    ab dem 01.09.2025

    Ärztlich verordneter Hausbesuch, einschließlich Fahrtkosten

    25,60 Euro

    27,60 Euro

    Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten (je Patient/in)

    16,70 Euro

    18,00 Euro

    Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung

    91,38 Euro

    98,60 Euro

     

    Wichtig | Wie PHYSIO-DEUTSCHLAND mitteilt, sind die beihilfefähigen Beiträge keine Preisliste. Maßgebend bleibt immer der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kalkulieren Sie Ihre Preise entsprechend der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Ihrer Praxis und informieren Sie Ihre (Beihilfe-)Patienten, dass Kostenträger u. U. nicht die kompletten Kosten übernehmen.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2025 | Seite 1 | ID 50524624