Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leistungserbringung

    Praxis bietet nicht alle verordneten Heilmittel an ‒ darf ich die Verordnung trotzdem annehmen?

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | FRAGE: „Seit etwa sechs Monaten kommt ein BG-Patient mit einfachen KG-Rezepten in meine Praxis. Nun hat er von einem Arzt seiner Reha-Klinik ein Rezept für KG, MT, KMT und Elektro bekommen. Da ich selbst keine MT anbiete, darf ich das Rezept eigentlich nicht abrechnen. Idealerweise müsste der Patient das Rezept ändern lassen. Allerdings erreicht er (laut eigener Aussage) in der Klinik niemanden und die 14-Tage-Anfangsfrist ist bald abgelaufen. Darf ich das die Verordnung (VO) annehmen, ohne MT abzurechnen?“ |

     

    Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie das Rezept annehmen. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

     

    • Weisen Sie den Patienten vor Annahme der Verordnung darauf hin, dass Sie von den verordneten Maßnahmen die MT nicht erbringen dürfen, weil Sie nicht über die dafür notwendige Zusatzausbildung verfügen.