· Fachbeitrag · Rechnungsstellung
Online-Mahnantrag: So kommen Sie in zehn Schritten zu Ihrem Geld
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Wenn ein Patient trotz mehrerer Mahnungen Ihre Rechnung nicht zahlt, dann bleibt Ihnen als letzter Schritt nur die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen (Abruf-Nr. 43445221). Am kostengünstigsten ist für Sie die Beantragung eines Mahnbescheids. Denn hierbei handelt es um ein standardisiertes Verfahren, bei dem ein Formular auszufüllen ist. Allerdings geht dies nur noch online und nicht mehr auf Papierformularen. Wie Sie dabei vorgehen, fasst PP zusammen. |
1. Wählen Sie das zuständige Mahngericht aus
Gehen Sie zunächst im Internet auf die Website der deutschen Mahngerichte (online-mahnantrag.de). Dort werden Sie zunächst aufgefordert, das Bundesland anzugeben, in dem Sie Ihren Wohnsitz / Ihren Praxissitz haben. Nach Auswahl des Bundeslandes sucht das System automatisch das in dem Bundesland zuständige Mahngericht aus, das Ihnen dann in der Zusammenfassung des Antrags angezeigt wird. Klicken Sie dann den Button „weiter“.
2. Wählen Sie die Versandart
Für Sie kommen zwei Versandarten infrage:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig