RechnungsstellungOnline-Mahnantrag: So kommen Sie in zehn Schritten zu Ihrem Geld
11.06.20257 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Wenn ein Patient trotz mehrerer Mahnungen Ihre Rechnung nicht zahlt, dann bleibt Ihnen als letzter Schritt nur die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen (Abruf-Nr. 43445221). Am kostengünstigsten ist für Sie die Beantragung eines Mahnbescheids. Denn hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, bei dem ein Formular auszufüllen ist. Allerdings geht dies nur noch online und nicht mehr auf Papierformularen. Wie Sie dabei vorgehen, fasst PP zusammen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wählen Sie das zuständige Mahngericht aus
- 2. Wählen Sie die Versandart
- 3. Geben Sie Ihre Daten als Antragstellerdaten ein
- 4. Geben Sie die Antragsgegnerdaten ein
- 5. Legen Sie Art des Mahnverfahrens, Hauptforderung und Zinsen fest
- 6. Stellen Sie Ihre Nebenforderungen!
- 7. Wählen Sie das Prozessgericht aus
- 8. Vervollständigen Sie ggf. weitere allgemeine Angaben zum Antrag
- 9. Geben Sie den ausgedruckten Antrag zur Post
- 10. Sobald der Bescheid dem Patienten zugestellt wurde
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2025, S. 4 · ID: 50439858