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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    IFK, VDB und VPT beginnen mit den Hochschulen Bochum und Trier die Evaluation der Blankoverordnung

    | Wie wirksam ist die Blankoverordnung in der Physiotherapie (PP 11/2024, Setie 4 ff.)? Dieser Frage wollen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der VDB-Physiotherapieverband sowie der Verband für Physiotherapie (VPT) gemeinsam mit den Hochschulen Bochum und Trier nachgehen. Die Blankoverordnung soll wissenschaftlich zu evaluiert werden. Mit ersten Zwischenergebnissen des Projekts ist zum Jahresende 2025 zu rechnen. |

     

    Erhoben und analysiert werden Daten zu Behandlungen, die im Rahmen einer Blankoverordnung stattgefunden. haben Dazu zählen u. a. Patienten- eigenschaften, Angaben zur Verordnung, Therapieinhalte sowie Prognose und Verlauf der Behandlung. Ziel des Projekts ist es zunächst, den gesetzlichen Auftrag des § 125a Sozialgesetzbuch V erfüllen zu helfen und die Ergebnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu nutzen. Zudem erhoffen sich die Projektpartner Erkenntnisse, die in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu weiteren Diagnosen eingebracht werden können. PP wird zu gegebener Zeit weiter berichten.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 08 / 2025 | Seite 1 | ID 50466756