Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Mobilität steht die Wegzugsbesteuerung immer Stärker im Fokus des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung. Während die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 6 AStG im Grunde klar sind, bergen sie im Detail doch eine Reihe von Fallstricken. Die Veröffentlichung der „Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes“ durch die Finanzverwaltung gibt Anlass, wichtige Fallstricke für die Beratungspraxis zu diskutieren.
Seit der Coronapandemie haben ortsunabhängige Arbeitsmodelle sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende zu veränderten Rahmenbedingungen geführt. Mit dem Wachstumschancengesetz ist nun durch den neuen ...
Für international tätige Konzerne spielt die Optimierung der Konzernsteuerquote eine wichtige Rolle, um im Vergleich zu Konkurrenzunternehmen langfristig keine Nachteile zu erleiden. So kann z. B. der Konzern mit der ...
Da konzerninterne Verrechnungspreise häufig im Voraus festgesetzt werden müssen, können auch fremdunübliche Ausgestaltungen nicht immer vermieden werden. Diese Situation lässt sich insbesondere bei Auftragsfertigern und Vertriebsunternehmen beobachten. Hier wird in der Praxis gerne die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (sog. TNMM) angewendet, um jährlich eine fremdübliche Nettomarge sicherzustellen. Durch retrospektive Verrechnungspreisanpassungen lässt sich schließlich auf Basis einer Art ...
Nachfolgend werden fünf weitere Betriebsprüfungsfälle aus Sicht der
Finanzverwaltung sowie der Beraterschaft näher beleuchtet (zu den letzten fünf Fällen, s. Oppermann und Sezer, PIStB 24, 24), um kritische ...
Mit seinen neuen Verwaltungsgrundsätzen (VWG) Verrechnungspreise 2023 (BMF 6.6.23, IV B 5 – S 1341/19/10017, BStBl I 23, 1093) hat das BMF seine Sicht zu den Grundsätzen der Einkünftekorrektur überarbeitet.
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Nachfolgend werden fünf weitere Betriebsprüfungsfälle aus Sicht der
Finanzverwaltung sowie der Beraterschaft näher beleuchtet (zu den letzten fünf Fällen, s. Oppermann und Sezer, PIStB 23, 217), um kritische Aspekte und mögliche Stellschrauben herauszustellen. Diesmal werden ausschließlich Herausforderungen im Rahmen der Anrechnung ausländischer Quellensteuern diskutiert. Für die hilfreichen Anregungen einiger Betriebsprüfer möchten wir uns an dieser Stelle wiederum herzlich bedanken.