Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG überarbeitet und an die ab VZ 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung angepasst (BMF 27.3.26, IV B 5 - S 1369/00008/ 003/327).
Die Finanzverwaltung verlängert die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut – nun bis zum 31.12.29 (BMF 28.4.
Ab VZ 2025 steht für Grenzgänger nach den DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz die neue Anlage N-Gre zur Verfügung (Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemitteilung vom 30.3.26).
In einem bemerkenswerten Urteil (BFH 19.11.25, I R 41/22, DStR 26, 775) hat sich der Erste Senat des BFH erstmals dezidiert mit der passiven Entstrickung im Betriebsvermögen befasst. Im Falle einer Beschränkung des ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bis 07.06.2026 nicht gelingt. Denn die Regeln stehen fest. Und der ...
Der Ort einer Werbeleistung i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG liegt nicht im Inland, wenn die Leistung zwar von einem inländischen Verbindungsbüro eines Unternehmens mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem ...
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Fehlt es an einer Arbeitnehmereigenschaft und an einer Betriebsstätte im Ausland, unterliegen Vergütungen eines in Deutschland ansässigen Alleinverwalters ausländischer Gesellschaften als gewerbliche Einkünfte der deutschen Besteuerung. Art. 16 DBA-Italien greift nicht, wenn keine Überwachungsfunktion vorliegt (FG Düsseldorf 1.12.25, 14 K 1581/22 E,F, Rev. BFH VI R 4/26).