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  • 27.06.2025 · Fachbeitrag · Wegzugsbesteuerung

    Rückwirkende unbefristete und zinslose Stundungen für Wegzüge vor dem 1.1.22 in die Schweiz

    | Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, unter welchen Bedingungen Steuerpflichtige, die vor dem 1.1.22 in die Schweiz verzogen sind, eine unbefristete und zinslose Stundung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F. erhalten können. Dabei können sich auch Verzinsungsansprüche ergeben (BMF 2.6.25, IV B 5 - S 1348/00008/004/159). |