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  • 27.06.2025 · Fachbeitrag · Wegzugsbesteuerung

    Rückwirkende unbefristete und zinslose Stundungen für Wegzüge vor dem 1.1.22 in die Schweiz

    Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, unter welchen Bedingungen Steuerpflichtige, die vor dem 1.1.22 in die Schweiz verzogen sind, eine unbefristete und zinslose Stundung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F. erhalten können. Dabei können sich auch Verzinsungsansprüche ergeben (BMF 2.6.25, IV B 5 - S 1348/00008/004/159).