Ein Arbeitnehmer kann zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer künftig nicht mehr in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. vom Finanzamt zurückfordern. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (z. B. BFH 21.10.09, I R 70/08, BStBl II 12, 493) auf. Stattdessen muss der Arbeitnehmer gegen die zugrunde liegende Lohnsteuer-Anmeldung vorgehen (BFH 9.4.26, VI R 12/24, BB 26, 1621).
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Deutschland hat Russland am 30.6.26 offiziell mitgeteilt, dass das DBA vom 29.5.96 einschließlich des Änderungsprotokolls von 2007 mit Wirkung zum 1.1.27 suspendiert wird. Damit finden die Regelungen des DBA ab diesem ...
Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt
künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung
bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 – S 2300/00151/004/111).
Zum 1.7.26 führte Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel einen neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Bis zum 30.6.26 war weiterhin der regulär-ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar.
Seit einigen Jahren nimmt die Zahl vermögender Privatpersonen, die Deutschland verlassen, kontinuierlich zu. Spanien zählt dabei zu den beliebtesten Zielländern. In der Beratungspraxis stellt sich deshalb häufig die ...
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Lebt eine Familie mit ihrem Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat und werden dort niedrigere Familienleistungen als in Deutschland gezahlt, besteht kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn sich ein deutscher Kindergeldanspruch ausschließlich daraus ergeben würde, dass der Antragsteller aufgrund von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (BFH 15.1.26, III R 7/23, EStB 26, 216).