Der Ort einer Werbeleistung i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG liegt nicht im Inland, wenn die Leistung zwar von einem inländischen Verbindungsbüro eines Unternehmens mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland beauftragt wird, tatsächlich aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Büros bestimmt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Werbeleistung wirtschaftlich für das im Drittland ansässige Stammhaus erbracht und dort verwendet wird (BFH 5.12.25, V R 37/23, BB 26, 853).
Fehlt es an einer Arbeitnehmereigenschaft und an einer Betriebsstätte im Ausland, unterliegen Vergütungen eines in Deutschland ansässigen Alleinverwalters ausländischer Gesellschaften als gewerbliche Einkünfte der ...
www.iww.de/s15570 Das BZSt hat mit Allgemeinverfügung vom 30.3.26 die in Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG regelmäßig enthaltene Auflage zur Abgabe von MURI-Meldungen aufgehoben (s. www.iww.
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass US-amerikanische Quellensteuer auf Dividenden, die eine inländische GmbH erhält, auf die Gewerbesteuer anzurechnen ist – obwohl das GewStG hierfür keine ausdrückliche Regelung enthält (FG Berlin-Brandenburg 14.1.26, 10 K 10106/23, Rev. BFH I R 2/26).
Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) kommt trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG nicht in Betracht, wenn eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen vorzunehmen ist (BFH 4.3.
Die Besteuerung grenzüberschreitender Abfindungen ist in der Praxis komplex – insbesondere bei Tätigkeiten in mehreren Staaten (z. B. im Rahmen von Entsendungen). Zusätzliche Unsicherheiten entstehen derzeit ...
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Bereits mit Schreiben vom 12.12.23 (IV B 2 - S 1300/21/10024 :005, BStBl I 23, 2179) hatte das BMF den Erlass zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach den DBA grundlegend überarbeitet. Er enthielt zahlreiche ...