Führt ein Unternehmer sowohl steuerpflichtige Umsätze als auch steuerfreie Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug ausschließen, ergeben sich daraus Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, nicht jedoch auf die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs (OFD Niedersachsen 8. 10.12, S 7109 – 22 – St 171).|
Der BFH hat die aktuellen anhängigen Verfahren veröffentlicht: Im Einzelnen geht es um eine als Supervisorin tätige Diplom-Sozialpädagogin, die Anforderungen an den Nachweis eines ingenieurähnlichen Berufs und die ...
Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. Die zur Ermittlung des Einbringungsgewinns erforderliche Übergangsgewinnermittlung erstreckt sich nur auf tatsächlich eingebrachte Wirtschaftsgüter. Ermittelte der Steuerpflichtige vor der Einbringung seiner ...
Die Zahlung eines Solidarbeitrags durch einen Herstellers pharmazeutischer Produkte zugunsten der GKV mindert nicht das Entgelt für Arzneimittellieferungen (FG Schleswig-Holstein 27.11.12, 4 K 184/08).
Der wirtschaftliche Erfolg einer Praxis hängt auch maßgeblich von klugen Investitionen ab. Dabei ist es besonders wichtig, größere Investitionen gründlich zu planen und ihre Wirtschaftlichkeit im Vorfeld zu ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Der Musterfall beleuchtet die steuerlichen Folgen und die berufsrechtlichen Folgen der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis (GmbH). Er geht dabei sowohl auf Gestaltungsmöglichkeiten durch Veräußerung als auch auf Gestaltungsmöglichkeiten durch Umwandlung bzw. Einbringung ein.