Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann zu prüfen, ob solche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar sind oder ob sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nur über die Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Stellt sich diese Frage auch, wenn das Gebäude vom künftigen Erwerber vor dem Erwerb renoviert/modernisiert wird?
Auch ein elektronisches Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen. Nachträgliche Änderungen müssen programmtechnisch ausgeschlossen oder aber zumindest unmittelbar erkennbar sein (FG Düsseldorf 24.11.23, 3 K 1887/22 H[L]).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe sind häufig damit betraut, für ihre Mandanten bestimmte Auslagen zu tätigen und diese dann ihren Mandanten weiterzuleiten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Auslagen kann dabei durchaus komplex sein und wirft immer wieder Fragen auf. Das LfSt Niedersachsen (3.8.20, S 7200 - 339 - St 181) hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und erläutert, wann weitergeleitete Auslagen Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung sind und wann ein ...
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb ...
Eine nebenberufliche Dozentin an einer Schule, die auf die Erlangung eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses (Altenpflege) gerichtet ist, ist abhängig beschäftigt, wenn sie als Vertretungskraft für andere ...
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Wann werden Influencer als Unternehmer qualifiziert? Was gilt umsatzsteuerlich? Und welche steuer- und strafrechtlichen Risiken gibt es? Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt Ihnen anhand von konkreten Beispielfällen, wie Sie diese wichtige neue Mandantengruppe sicher beraten.
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Die sachliche Zuständigkeit des BZSt für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung (BFH 20.12.23, I R 21/21).