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  • · Nachricht · Künstlersozialkasse

    2013 steigt die Abgabe auf 4,1 %

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2013 leicht von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent an. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 wurde an die beteiligten Verbände und Länder versandt. |

     

    Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen. Rund 175.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind derzeit versichert; die Zahl der erfassten Verwerter beträgt 150.000. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG). Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

     

    Weiterführender Hinweis:

     

    Quelle: ID 35265870