Die über 200 Teilnehmer des 6. IWW-Kongresses „Praxis-Ärzteberatung“ am 23.3.12 in Düsseldorf wurden wieder umfassend informiert und auf den neuesten Stand zu den Themen Vertragsarztrecht, Strategieberatung sowie zur steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsberatung gebracht. Die Themen standen dabei ganz unter dem Zeichen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), das in einigen Teilen schon zum 1.1.12 in Kraft getreten ist. Aus der Fülle der angesprochenen Beratungsfälle sollen hier zwei ...
Durfte der deutsche Gesetzgeber Betreuungsleistungen von Vereinsbetreuern von der Umsatzsteuer befreien, die von Berufsbetreuern jedoch nicht (BFH 12.1.12, V R 7/11)?
Der BFH hat die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilpädagogisches Reiten versagt, weil die Klägerin über keine arztähnliche Berufsqualifikation verfügte. In einem ähnlich gelagerten Fall (BFH 16.4.
Lehrer für Tai Chi und Kung Fu sind keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Sie sind nach § 2 Nr. 1 SGB VI als selbstständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (SG Mainz 26.3.12, S 1 R 340/09)|.
Wer als Steuerpflichtiger gegenüber Patienten von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss die Datenverarbeitung so organisieren, dass er einerseits seinen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren ...
Die OFD Frankfurt hat ihr Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung zur Sachverständigentätigkeit eines Arztes/Betriebsarztes aktualisiert (OFD Frankfurt/M. 9.2.12 - S 7170 A - 63 - St 112).
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Da ein Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 S. 2 UStG für die Privatverwendung eines teilunternehmerisch verwendeten Gegenstandes (ausgenommen Grundstücke i.S. des § 15 Abs. 1b UStG) keine unentgeltliche Wertabgabe hinzuzurechnen (BMF 28.3.12, IV D 3 - S 7360/11/10001).