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  • · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung

    Ärztliche Leistungen eines Arztes/Betriebsarztes; Gutachter- und Sachverständigentätigkeit

    | Die OFD Frankfurt hat ihr Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung zur Sachverständigentätigkeit eines Arztes/Betriebsarztes aktualisiert (OFD Frankfurt/M. 9.2.12 - S 7170 A - 63 - St 112). |

     

    Grundsätzlich sind Leistungen eines Arztes nur dann nach Art. 132 Abs. 1 Buchstabe c MwStSystRL (nationale Befreiungsvorschrift: § 4 Nr. 14 UStG) steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen (EuGH 14.9.00 Rs. C-384/98; Abschn. 4.14.1 Abs. 4 UStAE). § 4 Nr. 14 UStG, der ärztliche Heilbehandlungen bzw. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit, ist im Sinne des vorgenannten EuGH-Urteils auszulegen. Dies gilt unabhängig davon,

     

    • um welche konkrete ärztliche Leistung es sich handelt (Untersuchung, Attest, Gutachten usw.),
    • für wen sie erbracht wird (Patient, Gericht, Sozialversicherung o. a.) und
    • wer sie erbringt (freiberuflicher oder angestellter Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Unternehmer, der ähnliche heilberufliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 14 UStG ausübt, sowie Krankenhäuser, Kliniken usw.)

     

    Neben einer ausführlichen Darlegung der Grundsätze enthält die Verfügung der OFD eine umfangreiche Liste an ärztlichen Gutachten und deren umsatzsteuerliche Bewertung, die deutlich über die Fassung aus dem September 2011 hinausgeht (OFD Frankfurt/M. 16.9.11, S 7170 A - 63 - St 112).

    Quelle: ID 32817390