Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Rechtsprechung Merkmale der Ausbildung (z.B. den für viele Katalogberufe typischen Abschluss eines Studiums) und der Kenntnisse zur Bestimmung des „ähnlichen Berufs“ heranzieht und darin zulässige und einleuchtende Unterscheidungskriterien i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG sieht. Dies wurde vom BVerfG auch bestätigt (BFH 9.3.12, III B 244/11).
Tue ich genug für die Altersvorsorge? Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dieser Frage. Während früher in einer Erwerbsphase von 50 Jahren eine Altersvorsorge für ca. sieben bis zehn Jahre aufgebaut werden ...
Entgegen der Auffassung des BMF (17.11.05, IV B 2 - S 2144 - 50/05, Tz. 27) können Schuldzinsen auch dann unbegrenzt abgezogen werden, wenn die Aufwendungen über ein Kontokorrentkonto finanziert werden und dadurch auf ...
Schließt ein Sportverein einen Vertrag mit einem Sportler, wonach der Sportler für den Verein bei Wettkämpfen antreten soll, richtet es sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, ob der Sportler als Arbeitnehmer anzusehen ist (FG Sachsen-Anhalt 30.11.11, 2 K 49/07; Rev. zugelassen).
Für die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils eines geschiedenen Ehegatten auf seinen ehemaligen Ehepartner fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die ...
Die gesetzlichen Neuregelungen zur Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben (§ 6 Abs. 9, § 12 Nr. 5 und § 52 Abs. 23d und 30a EStG) verstoßen nicht gegen ...
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Ein Rechtsanwalt, der Partner einer später insolventen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit bundesweitem Filialnetz wurde, erzielt Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Für das von ihm der Gesellschaft überlassene Partnerdarlehen ist eine Einzelwertberichtigung zulässig (FG München 18.4.12, 9 K 1249/09).