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  • · Nachricht · Einkünftequalifikation

    Anwaltliche Tätigkeit aufgrund Partnerschaftsvertrags mit einer Rechtsanwalts-GmbH

    | Ein Rechtsanwalt, der Partner einer später insolventen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit bundesweitem Filialnetz wurde, erzielt Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Für das von ihm der Gesellschaft überlassene Partnerdarlehen ist eine Einzelwertberichtigung zulässig (FG München 18.4.12, 9 K 1249/09). |

     

    Streitig war, ob die Einkünfte des Klägers insgesamt als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder zum Teil als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzustufen und Abschreibungen auf Forderungsverluste anzuerkennen sind.

     

    Der Kläger, ein Rechtsanwalt, reichte mit der ESt-Erklärung 2006 u.a. einen Jahresabschluss ein, in dem er einen Verlust i.H. von rund 23.000 EUR ermittelte, den er als Verlust aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ab 1.6.06 erklärte. Der Verlust resultierte im Wesentliche aus Abschreibungen auf Forderungsverluste aus einem hingegebenen Darlehen sowie aus geltend gemachten Prüfungs- und Abschlusskosten. Der Anwalt hatte mit der Rechtsanwalts-GmbH einen Partnerschaftsvertrag geschlossen. Darin hatte er sich verpflichtet, der GmbH ein Darlehen über 50.000 EUR zu gewähren: Im Gegenzug sollte die Gesellschaft aus dem Partnerdarlehen an den Rechtsanwalt einen monatlichen Mindestbetrag von 1.667,00 EUR („Entnahme“) auszuzahlen. Da über das Vermögen der GmbH am 1.9.07 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden war, blieb der Anwalt auf einem Teil der Darlehensforderung sitzen.

    Quelle: ID 34170980