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  • · Nachricht · Einkünftequalifikation

    Arbeitsvertrag zwischen Box-Sportler und Bundesliga-Verein?

    | Schließt ein Sportverein einen Vertrag mit einem Sportler, wonach der Sportler für den Verein bei Wettkämpfen antreten soll, richtet es sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, ob der Sportler als Arbeitnehmer anzusehen ist ( FG Sachsen-Anhalt 30.11.11, 2 K 49/07 ; Rev. zugelassen). |

     

    Ein für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Haftung genommener Bundesliga-Boxverein hatte mit rund 20 Sportlern Verträge mit einer Dauer von sieben Monaten abgeschlossen. Die Verträge sahen keine zeitbezogene Vergütung vor, sondern lediglich eine einsatzbezogene (und erfolgsbezogene) Vergütung, ohne dass aber eine Mindestanzahl von Einsätzen garantiert wird. Die Boxer trugen das Krankheitsrisiko, hatten keinen Urlaubsanspruch und mussten sich selbst um die Versteuerung kümmern. Das FG sah hierin ein erhebliches Unternehmerrisiko für die Boxer. Deren Verpflichtungen u.a.,

     

    • in Vorbereitung und während der laufenden Bundesliga-Saison mindestens dreimal wöchentlich zu trainieren,
    • bei Wettkämpfen im Gewichtslimit anzureisen,
    • bei Krankheit oder Verletzung den Cheftrainer hinsichtlich der Wahl des Arztes zu konsultieren und
    • dem Verein bei sonstigen Vergleichskämpfen zur Verfügung zu stehen.

     

    sprachen zwar eher für eine Arbeitnehmereigenschaft der Boxer, flossen aber insgesamt nachrangig in die Bewertung des Gerichts ein.

     

    Quelle: ID 34206420