Investitionen wirken langfristig. Sie binden erhebliche finanzielle Mittel, die in der Folgezeit erwirtschaftet werden müssen. Und: Fehlentscheidungen sind nur in geringem Maße revidierbar. Daher empfiehlt es sich, vor jeder Investition die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Nicht bei allen Investitionen lässt sich aber konkret berechnen oder voraussagen, ob diese voraussichtlich den Gewinn der Praxis erhöhen oder nicht. Auch die Quantifizierbarkeit stellt häufig ein Problem dar. Was ist z. B. der Mehrwert eines ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil informieren sie über wichtige Updates ...
Die Finanzverwaltung hat ihren langjährigen Widerstand gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgegeben, nachdem sie am 5.11.25 ihren Nicht-Anwendungserlass zurückgenommen hat. Der BFH hatte bereits 2019 entschieden, dass gewerbliche Beteiligungseinkünfte zwar einkommensteuerlich zur Umqualifizierung aller Einkünfte einer Personengesellschaft führen, jedoch nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese Entscheidung wurde von der Finanzverwaltung jahrelang nicht anerkannt.
Das FG Hamburg (27.2.25, 5 K 159/24) hat klargestellt, dass ein Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG, selbst wenn er nur konkludent gestellt wurde, endgültig ist und nicht nachträglich ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetze und ...
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Es bestehen gegenwärtig erhebliche Zweifel, ob die amtliche Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt. (BFH 18.6.25, X R 19/21).