20.07.2026 · Nachricht ·
August 2026
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
20.07.2026 · Fachbeitrag ·
Aus- und Weiterbildung
Lässt eine Rückzahlungsklausel den Schluss zu, dass diese selbst dann greifen würde, wenn der Arbeitnehmer damit unangemessen benachteiligt wird, so ist diese insgesamt unwirksam. Dies gilt jedenfalls bei ...
20.07.2026 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Abrechnungsdokumente, die zwar Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Entgelt und Umsatzsteuer ausweisen, aber keinerlei Angaben tatsächlicher Art zur Art und zum Umfang der erbrachten Leistung enthalten, sind weder ...
20.07.2026 · Fachbeitrag ·
Fahrtenbuchführung
Wer einen Dienstwagen nutzt, der ihm vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassen wird, muss den Privatanteil nach der Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Gleiches gilt für Firmenwagen von Selbstständigen. Die Fahrtenbuchmethode ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Die Praxis zeigt aber auch, dass es viele Nutzer mit der Fahrtenbuchführung nicht so genau nehmen, wie es die FÄ gerne hätten. Wird das Fahrtenbuch nicht ...
20.07.2026 · Nachricht · AStW-Podcast Episode 78
In der zweiten Folge des Sommerspecials nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter die Lupe. Obwohl Deutschland die Umsetzungsfrist teils schleifen ließ, hat die Richtlinie ...
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15.07.2026 · Nachricht ·
IWW-Spezial-Webinar
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
14.07.2026 · Nachricht · Kommunales Ehrenamt
Der Übungsleiterfreibetrag ist zum 1.1.26 von 3.000 EUR auf 3.300 EUR angehoben worden (§ 3 Nr. 26 EStG). Bald werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) angepasst. Das heißt, dass ehrenamtliche Bürgermeister, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteher sowie weitere kommunale Ehrenamtsträger – mindestens – 3.300 EUR im Jahr bzw. 275 EUR an steuerfreien Aufwandsentschädigungen erhalten können.
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