Bildungsträger müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre „Honorar-Lehrkräfte“ zahlen, auch wenn deren Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil des BSG als abhängig einzustufen wäre. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Übergangsregelung in § 127 SGB IV geschaffen. Zur Nutzung der Übergangsregelung ist eine explizite Zustimmung der Lehrkraft erforderlich. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben präzisiert, wann die Übergangsregelung greift ...
Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur ...
In der letzten Episode des AStW-Podcasts in diesem Jahr bescheren uns Dietrich Loll und Steffen Pasler einen umfassenden Jahresrückblick zum Steuer- und Wirtschaftsrecht in 2025. Im ersten Teil werden die wichtigsten ...
Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23).
Der BFH (22.5.25, V R 32/23) hat entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung privater Lehrinstitute nicht von der Gewerbesteuer befreit sind – auch wenn der Käufer den Unterrichtsbetrieb unverändert fortführt.
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler haben kurz vor dem ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Selbstständige Lehrer, die im Auftrag einer berufsbildenden Einrichtung unterrichten und die Schüler persönlich unterrichten, dürfen ihre Umsätze aus diesen Tätigkeiten steuerfrei nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb i. V. m. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG abrechnen – unabhängig davon, ob ein direkter Vertrag mit den Schülern besteht (BFH 15.5.25, V R 23/24).