Das Wachstumschancengesetz aus dem Vorjahr wurde am 22.3.24 vom Bundesrat endgültig verabschiedet. Es enthält u.a. eine ganze Reihe an Verbesserungen bei der Geltendmachung betrieblicher Aufwände.
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht ...
Das FG Düsseldorf ((8.12.21 15 K 1186/21 G,E, Rev. BFH X R 8/23) hat entschieden, dass der Einzelunternehmer nur einen einheitlichen Gewerbebetrieb führte, anstatt zwei separate Betriebe. Dies führte dazu, dass der ...
Die Betreuung von älteren Patienten in einem Pflegeheim könnte eine Praxisbesonderheit darstellen; dies aber nur dann, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht (LSG Baden-Württemberg 15.11.23, L 5 KA 3043/21).
Gemäß § 95 Abs. 2 S. 9 SGB V sind Anträge auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem MVZ grundsätzlich abzulehnen, wenn bei Antragstellung für die in einer bestimmten Raumordnungsregion tätigen Ärzte ...
Während die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten lange Jahre unstreitig war, hatte der EuGH in 2019 diese bei festbetragsvergüteten Aufsichtsräten verneint. Daraufhin änderte auch der BFH ...
Kompakt-Update: Das bringt das Wachstumschancengesetz
Die Hängepartie ist vorbei, das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet. Aber welche der geplanten Maßnahmen haben es tatsächlich ins Gesetz geschafft? Mit der aktuellen Schwerpunktausgabe von SSP Steuern sparen professionell sind Sie im Handumdrehen fit für die Beratung.
Gratis-Leitfaden: Influencer und das Steuer(straf)recht
Wann werden Influencer als Unternehmer qualifiziert? Was gilt umsatzsteuerlich? Und welche steuer- und strafrechtlichen Risiken gibt es? Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt Ihnen anhand von konkreten Beispielfällen, wie Sie diese wichtige neue Mandantengruppe sicher beraten.
Im Mai 2021 hatte der BFH zwei Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Deren Fazit: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken werden im Grundsatz nicht zu hoch besteuert. Die unterlegenen Kläger hatten dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und die Finanzverwaltung ließ betroffene Steuerbescheide hinsichtlich des streitigen Punkts vorläufig ergehen (BMF 30.8.21, V A 3 – S 0338/19/10006 :001). Nun hat das BVerfG die beiden ...