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  • 20.11.2025 · Fachbeitrag · Regelaltersgrenze

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Mitgliedern von Versorgungswerken

    | Arbeitnehmer, die das für die Regelaltersrente nach dem SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) Dies gilt auch für die Mitglieder von Versorgungswerken (LSG Nordrhein-Westfalen 27.1.25, L 20 AL 127/23; Revision zugelassen). |