In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil informieren sie über wichtige Updates und Anpassungen, wie u. a. die steuerliche Erfassung von Kryptowerttransaktionen, Änderungen bei der kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft sowie das Gesetz zur Anpassung der Grundsteuer in Thüringen. Ganz besonders hingewiesen sei noch einmal auf die Einhaltung der Fristen bei ...
Die Finanzverwaltung hat ihren langjährigen Widerstand gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgegeben, nachdem sie am 5.11.25 ihren Nicht-Anwendungserlass zurückgenommen hat. Der BFH hatte bereits 2019 ...
Das FG Hamburg (27.2.25, 5 K 159/24) hat klargestellt, dass ein Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG, selbst wenn er nur konkludent gestellt wurde, endgültig ist und nicht nachträglich ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetze und ...
Es bestehen gegenwärtig erhebliche Zweifel, ob die amtliche Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt. (BFH 18.6.25, X R 19/21).
Steuergestaltung 2025/2026: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die Checkliste „Steuergestaltung 2025/2026“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Gratis-Sonderausgabe: Beschlussfassung in Stiftungen
Hybride und digitale Sitzungen sind auch im Stiftungssektor längst gelebte Praxis. Doch Vorsicht: Nicht immer ist die Beschlussfassung hier durch die Stiftungssatzung abgedeckt. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, wie Sie rechtssichere Beschlüsse in digitalen Formaten gewährleisten.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Ein Gesellschafterdarlehen, das einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährt wird, ist steuerlich nicht anzuerkennen, soweit die Verbindlichkeit nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO dem Gesellschafter zuzurechnen ist; die Zinszahlungen sind keine Werbungskosten bei der Gesellschaft und keine Kapitaleinkünfte beim Gesellschafter, sondern als Einlage (Darlehen) bzw. Ergebnisvorab (Zinsen) zu behandeln (BFH 27.11.24, I R 19/21).