Nach der Sommerpause haben Dietrich Loll und seine Co-Moderator Steffen Pasler wieder viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen. Sie weisen auf die Änderungen der Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, den neuen Basiszinssatz und angepasste Abgaben zur Künstlersozialversicherung in 2026. Außerdem warnen sie vor Steuerforderungen von Inkassounternehmen, bei denen es sich um eine neue Betrugsmasche handelt.
Rentner, die Zuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, müssen aufpassen: Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (10.7.24, 4 K 21/22) mindern diese steuerfreien ...
Das BMF (8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080) hat ausdrücklich darauf hingewiesen: Die Aufbewahrungsfristen für umsatzsteuerliche Aufzeichnungen – insbesondere nach § 22 Abs. 1 UStG – bleiben unverändert bei ...
In dieser Rubrik weisen wir Sie regelmäßig auf anstehende IWW-Webinare hin. Neu im Angebot sind ab sofort zwei Webinare zu Dauerbrennern in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsberatung, nämlich Neues zu „Nießbrauchsgestaltungen“ und zur „Güterstandsschaukel“ . Merken Sie sich die Termine gerne schon mal vor (nähere Infos unter iww.de/webinare ).
Das SG München (29.4.25, S 56 KA 325/22). hat das Geschäftsmodell eines Unternehmens, das Videosprechstunden bei Ärzten vermittelt, stark beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen mit irreführenden ...
Die Gewährung der Corona-Soforthilfe im Jahre 2020 stand unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung. Wenn die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, stellt sich bei Einnahmen-Überschussrechnern die Frage, ob ...
Das Grunderwerbsteuerrecht bleibt im Fluss, zuletzt etwa mit der Neuordnung der Grundstückszurechnung. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie auf den neuesten Beratungsstand – mit konkreten Fallbeispielen, aktueller Rechtsprechung, praktischen Handlungstipps u.v.m.
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Durch das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ ist – auch – die umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt worden. Sie gilt regulär für alle Rechnungen, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.24 noch nicht abgelaufen ist. Rechnungen, die vor dem 1.1.17 ausgestellt wurden, müssen nicht mehr aufbewahrt werden. Das BMF (8.7.25 (III C 2 - S 7295/00005/003/080) weist allerdings darauf hin, dass die Aufbewahrungsfrist für umsatzsteuerliche Aufzeichnungen (z. B. nach § ...