· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Heilbehandlung samt Krankenhausaufenthalt umsatzsteuerpflichtig?
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung bezogen, ob und inwieweit Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können ( BFH 19.12.24, V R 10/22 ). |
1. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, bot Behandlungen im Bereich der ästhetisch-plastischen Chirurgie an. Geschäftsführer und Alleingesellschafter war ein Arzt. Im Streitjahr (2009) wurde die Klägerin in unterschiedlicher Weise tätig:
- Zum einen wurde eine Sprechstunde in Räumlichkeiten eines Krankenhauses durchgeführt, wo auch die Operation und der stationäre Aufenthalt erfolgten. Der Patient erhielt eine Rechnung der Klägerin. Diese wiederum erteilte dem Krankenhaus eine Gutschrift über das Nutzungsentgelt für die bezogenen Leistungen (z. B. Aufenthalt, Anästhesie, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Nachbehandlungen).
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