· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Wann gelten der Veräußerungsfreibetrag und der ermäßigte Steuersatz als „verbraucht“?
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn er vom FA ohne Antrag des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird und er dagegen nicht vorgeht. Kann der Steuerpflichtige indes die Berücksichtigung des nicht beantragten Freibetrags erst gar nicht erkennen, tritt keine Verbrauchswirkung ein ( FG Köln 20.3.24, 9 K 926/22 ). Dieses Urteil ist von Bedeutung, weil es einerseits rein steuerlich und verfahrensrechtlich vorteilhaft sein, andererseits einen steuerlichen Berater aber vor Haftungsgefahren bewahren kann. |
1. Antragslose Gewährung durch das FA
Wer seinen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert, kann für den Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz beantragen (§§ 16, 18, 34 Abs. 3 EStG). Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %. Diese Vergünstigungen sind für Personen ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit verfügbar und müssen beantragt werden. Sie können nur einmal ab 2001 und nur auf Antrag genutzt werden.
Der BFH hat im Jahre 2021 entschieden, dass die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, auch dann verbraucht ist, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht und selbst wenn ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn handelt. Etwas anderes gelte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann, wenn die rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Steuerpflichtigen angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des FA nicht erkennbar gewesen sei (BFH 28.9.21, VIII R 2/19).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig