Das BSG (5.5.26, B 12 BA 2/24 R) misst den Vorgaben des Fahrlehrerrechts erhebliches Gewicht bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung bei. Sie führen regelmäßig zur Eingliederung des Fahrlehrers in die Organisation des Fahrschulinhabers. Eine selbstständige Tätigkeit setzt daher gewichtige gegenläufige Indizien voraus.
Der BFH (27. 5.26, II B 41/25) bestätigt, dass die für die Steuerbefreiung des selbstgenutzten Familienheims entwickelte Sechsmonatsfrist keine starre Grenze ist. Ob der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur ...
Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel – kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben ...
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (16.2.26, 35-S 7179/62/72-2026/6751) hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Tanzschulkursen nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG konkretisiert. Hintergrund ist die seit dem 1.1.25 stärker unionsrechtlich ausgerichtete Steuerbefreiung für Bildungsleistungen: Unterricht bleibt nur steuerfrei, wenn er tatsächlich Schul-, Hochschul- oder Ausbildungszwecken dient. Typische Freizeitgestaltung und Freizeitsport sind dagegen steuerpflichtig.
In dieser Woche präsentiert Dietrich Loll die neuesten Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er berichtet u. a. von den Ergebnissen der Steuerberaterprüfung und gibt ein Update zum ...
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts geben Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zunächst berichten sie über ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Ein Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG ist auch dann zu versteuern , wenn eine Grundstücksübertragung unter wechselseitigem Verzicht auf den Zugewinnausgleich und Unterhalt erfolgt (FG Münster 18.6.26, 8 K 901/23 E; Rev. BFH IX R 10/26).