In dieser Live-Folge vom IWW-Kongress in Düsseldorf spricht Daniel Kubitza mit Sylvia Manteufel, Rechtsanwältin mit Fokus auf Telemedizin, und Philipp Peplowski, Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe. Gemeinsam zeigen sie, wie sich Telemedizin in den letzten Jahren entwickelt hat und warum der Markt trotz wachsender Nachfrage noch immer in vielen Bereichen im Graubereich unterwegs ist.
Steuererklärungen können seitens der FÄ vorab, das heißt vor dem Ende der gesetzlichen Abgabefrist beratener Steuerpflichtiger, angefordert werden (§ 149 Abs. 4 AO). Diese Vorabanforderung ist eine ...
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht.
Der BFH (25.9.25, IV R 12/23) hat die Anforderungen an die Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als Sonderbetriebsvermögen II präzisiert und dabei ein steueroptimiertes Kapitalerhöhungsmodell verworfen. Die bloße finanzielle Beteiligung einer Tochter-Kapitalgesellschaft reicht nicht aus, um eine wesentliche wirtschaftliche Funktion für die Mutter-Personengesellschaft zu begründen.
Ein Rechtsanwalt muss im Rahmen einer Vermögensauskunft auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat (FG Münster 17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss).
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Kosten für die Behandlung in einer nicht zugelassenen Privatklinik sind keine außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die medizinische Indikation der Behandlungen in der Privatklinik nicht hinreichend nachgewiesen ist, das heißt, wenn sich der Patient von sich für die Privatklinik entschieden hat (FG Nürnberg 15.1.26, 7 K 794/24).