Mit zwei Entscheidungen hat der BFH offene Fragen im Hinblick auf § 3 Nr. 13 GewStG geklärt. Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht ...
In dieser spannenden Episode des ASTW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht des Jahres 2026.
Ein älterer noch selbstständig praktizierender Arzt muss für einen Verdienstausfallschaden darlegen, wie seine Tätigkeit ohne den Unfall tatsächlich verlaufen wäre. Ein pauschaler Verweis auf die Weiterführung ...
Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 AO begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden (BFH 29.7.25, X R 23/21, X R 24/21).
In der ersten Episode des AStW-Podcasts im neuen Jahr gibt Dietrich Loll ein Update zu aktuellen Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zahlreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze und Verordnungen sind im ...
Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund einer Zusammenveranlagung festgesetzt wurden, bleiben auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn die Zusammenveranlagung aufgehoben und durch zwei ...
Seit 01.01.2026 ist die neue Aktivrente in Kraft. Doch was bedeutet das in der Praxis? Wer profitiert davon im Detail? Welche steuerlichen Begünstigungen sind konkret drin? Das IWW-Webinar am 11.03.2026 klärt offene Fragen und macht Sie fit für die Anwendung.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Die SSP-Sonderausgabe macht Sie mit dem ganzen Arsenal an steuerbilanziellen Wahlrechten vertraut und zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten detailliert auf. Anhand praxisgerechter Beispiele können Sie für jeden Mandanten die passenden Bilanzierungswahlrechte identifizieren und steuersparend ausüben.
Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen auf, um ein Grundstück zu finanzieren, das ihnen je zur Hälfte gehört, können Zahlungen des Schuldners auf die Darlehensverbindlichkeiten eine anfechtbare Leistung an den anderen Ehegatten enthalten, soweit der andere Ehegatte durch die Zahlung von seiner Mithaftung befreit wird und aufgrund der Zahlung lastenfreies Eigentum erwirbt (BGH 10.7.25, IX ZR 108/24).