In der Episode des AStW-Podcasts nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. In dieser Woche geht es u. a. um die Nebenbestimmungen bei Schlussabrechnungen, wie z. B. Prüfungsvorbehalte und Aufbewahrungspflichten, die man unbedingt im Blick behalten sollte. Ein Blick wird auch auf mögliche steuerliche und rechtliche Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geworfen, das sich noch im ...
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt aber voraus, dass das ...
Wer ein Unternehmen gründen will, bekommt mit dieser Broschüre der Steuerverwaltung Hamburg einen kompakten, praxisnahen Leitfaden zu allen steuerlich relevanten Themen rund um den Start in die Selbstständigkeit.
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Erhöhung von Mindest- und Pflegelöhnen, die Stärkung der Genossenschaft als Rechtsform, neue Onlineformulare für Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer und die Meldepflicht für elektronische Währungen. Arbeitsrechtlich sind die Entscheidungen vom LAG Niedersachsen zum Anspruch auf Dienstwagen-Entschädigung und ...
Der Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch konkludent gestellt werden, etwa durch einen entsprechenden Ansatz des eingebrachten ...
Das Bayerische LSG (25.11.24, L 12 KA 8/24) hat entschieden, dass eine Entziehung der Zulassung für Vertragsärzte in Betracht kommt, wenn diese ihre vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ausreichend ausüben.
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
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Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Steuerfrei bleiben sie in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrags, der einmal festgestellt wird und dann lebenslang gilt. Regelmäßige Rentenanpassungen führen zu keiner Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Er wird erst neu berechnet, wenn sich die Rente aus außerordentlichen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer ...