Bietet der der Richtgrößenprüfung unterliegende Vertragsarzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss weiteren Sachvortrag zum Vorliegen von Praxisbesonderheiten an, darf der Beschwerdeausschuss hierüber nicht unkommentiert hinweggehen und eine Sachentscheidung zulasten des Vertragsarztes treffen. Um rechtsfehlerfrei zu sein, muss der Beschluss des Beschwerdeausschusses zumindest Ermessenserwägungen erkennen lassen, aufgrund derer weiteres Vorbringen zum Sachverhalt nicht zugelassen und ...
Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gemäß § 3 Nr.
Aufgrund der Corona-Pandemie war es vielen Betroffenen nicht möglich, die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur in R 6.6 EStR einzuhalten. Daher hat das BMF beschlossen, die Fristen um ein Jahr zu ...
Nach wie vor dominiert die Übernahme einer Einzelpraxis als häufigste Form der Existenzgründung, was sich wahrscheinlich auch dadurch erklären lässt, dass das Finanzierungsvolumen einer Praxisübernahme gegenüber ...
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts beschlossen worden. VB VereinsBrief hat die Neuerungen übersichtlich für Sie zusammengestellt und zeigt, welche Auswirkungen sie auf die Vereinspraxis haben.
§ 8b KStG - Beteiligungen an anderen Körperschaften
Fehler in der Beratung bei Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft an anderen Körperschaften fallen erst bei der BP auf. Das kann teuer werden! AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihren Mandanten korrekt beraten.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 28.05.2021 findet der 15. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung statt. Die Teilnahmemöglichkeiten sind flexibel: Besuchen Sie uns persönlich oder schalten Sie sich per Live-Stream am PC zu.
Das in weiten Teilen zum 1.1.20 in Kraft getretene Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz 14.12.19, BGBl I 19, 2789) enthielt auch Neuerungen im Bereich des Krankenkassenwahlrechts ab 1.1.21. Für die Versicherten soll der Krankenkassenwechsel auf diese Weise erleichtert und der Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen gefördert werden. Dies betrifft nach dem KSVG auch versicherungspflichtige Künstler und Publizisten und gilt auch für andere Selbstständige, die bei einer ...