Theatervorführungen i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur Aufführungen von Theaterstücken im engeren Sinne, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst, der Eisrevuen und des Varietés bis zu den Puppenspielen. Begünstigt sind auch Mischformen von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen. Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG muss der Begriff der Theatervorführung in gleicher Weise bestimmt werden.
Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer können auch dann keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer mit einer Teleradiologie ausstattet, die ...
Bietet der der Richtgrößenprüfung unterliegende Vertragsarzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss weiteren Sachvortrag zum Vorliegen von Praxisbesonderheiten an, darf der Beschwerdeausschuss ...
Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gemäß § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird (BFH 14.7.20, VIII R 27/18).
Aufgrund der Corona-Pandemie war es vielen Betroffenen nicht möglich, die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur in R 6.6 EStR einzuhalten. Daher hat das BMF beschlossen, die Fristen um ein Jahr zu ...
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts beschlossen worden. VB VereinsBrief hat die Neuerungen übersichtlich für Sie zusammengestellt und zeigt, welche Auswirkungen sie auf die Vereinspraxis haben.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 28.05.2021 findet der 15. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung statt. Die Teilnahmemöglichkeiten sind flexibel: Besuchen Sie uns persönlich oder schalten Sie sich per Live-Stream am PC zu.
§ 8b KStG - Beteiligungen an anderen Körperschaften
Fehler in der Beratung bei Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft an anderen Körperschaften fallen erst bei der BP auf. Das kann teuer werden! AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihren Mandanten korrekt beraten.