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Bundestag beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
| Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu setzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Liquidität und Planungssicherheit zu verschaffen. |
Das Gesetz setzt zentrale wirtschaftspolitische Vorhaben der Koalition um und umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Unternehmen können für Investitionen, die nach dem 30.6.25 und vor dem 1.1.28 getätigt werden, eine degressive AfA in Höhe von bis zu 30 % pro Jahr geltend machen. Dies soll insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition zu einer deutlichen Steuerentlastung und damit zu mehr Liquidität führen.
- Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge: Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören, wird eine befristete degressive Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen eingeführt. Die Regelung gilt für Anschaffungen nach dem 30.6.25 und vor dem 1.1.28. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben.
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes: Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt ‒ von derzeit 15 % auf 10 % ab dem Jahr 2032. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalgesellschaften stärken und langfristige Planungssicherheit schaffen.
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes: Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Personenunternehmen wird in drei Stufen von derzeit 28,25 % auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 abgesenkt.
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung: Die Forschungszulage wird weiter ausgebaut, um Innovationen und Zukunftsinvestitionen gezielt zu fördern. Hierzu wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage im Zeitraum von 2026 bis 2030 von derzeit 10 auf 12 Mio EUR angehoben.
- Für Elektro-Autos wird die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 EUR je Fahrzeug angehoben und eine 75 %ige Abschreibemöglichkeit im Jahr der Anschaffung ermöglicht.
Quelle: ID 50465090