Werden beim Bauen im Bestand Lösungen gewählt, die von den derzeit geltenden anerkannten Regeln der Technik abweichen, führt das nicht zwangsläufig dazu, dass die Planungsleistung des Architekten oder Ingenieurs mangelhaft ist. Er ist berechtigt, bei der Ausführung mitunter „pragmatische Lösungen“ zu suchen. Das Leistungssoll ist deshalb erfüllt, wenn die Lösung funktionstauglich ist. Das hat das OLG Hamburg mit Billigung des BGH entschieden.
Bei Hochbauprojekten des Bundes kommt ab sofort Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz. Das hat das Bundesbauministerium per Erlass verfügt. Die Vorgabe soll dem digitalen Planen, Bauen und Betreiben von ...
Verhandlungen nach § 203 BGB können Ihre Verjährung hemmen. Das setzt nach Auffassung des KG Berlin aber voraus, dass Sie im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Ihre Leistung auf Mängel überprüfen.
Planungsbüros sind keine Allroundverantwortlichen, die sich für den Auftraggeber um alles kümmern müssen. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden und Haftungsrisiken ein. PBP hat sich deshalb entschlossen, die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abzubilden. Die Auftraggeberleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke schließen die Beitragsserie ab.
Objektplaner müssen gegenüber anderen Leistungsbildern Integrationsleistungen erbringen. Das steht in der HOAI (Preisrecht). Die Grundleistungsbilder der HOAI sagen aber nichts darüber aus, was sich hinter dem ...
Alle Bundesländer passen derzeit ihre Landesbauordnungen an die neue Musterbauordnung an. Die Änderungen werden weitreichende Konsequenzen für alle am Bau Beteiligten haben. Die alt bekannten Bauregellisten werden ...
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Die Klärung der Genehmigungsfähigkeit und der Planungsbedingungen erfordert von Ihnen mehr als nur den Gang zum Bauamt. Insbesondere können Sie nicht erwarten, dass Sie vom Bauamt vollständige Auskünfte über eine bergbaurechtliche Vorgeschichte des Grundstücks erhalten, die die Notwendigkeit einer Vor-Ort-Untersuchung über die Tragfähigkeit des Baugrunds nahelegen. Das hat das OLG Köln klargestellt.