Ein Leser fragt: Ich bearbeite derzeit ein Projekt, bei dem eine Kirche Auftraggeber ist. Die dortigen Sachbearbeiter legen mir ständig Steine in den Weg. Mein Aufwand steht mittlerweile in keinem Verhältnis mehr zum Honorar. Muss ich das hinnehmen oder gibt es „Escape-Möglichkeiten“?
Für die Akquisition neuer Planungsaufträge ist es für Sie von zentraler Bedeutung, Interessenten das eigene Leistungsspektrum anschaulich rüberzubringen. Insbesondere architektonisch anspruchsvolle, aber auch aus ...
„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Diese Frist kann sich aber durch eine sog. Hemmung deutlich verlängern. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann der Fristablauf unterbrochen (gehemmt) wird und unter welchen Umständen der Fristablauf wieder weiterläuft. PBP macht Sie anhand einer Entscheidung des OLG Köln mit den Spielregeln der Hemmung vertraut.
Die Rechtsnatur eines Vertrags zur Energieberatung oder zur Fördermittelberatung ist ein Dienst- und kein Werkvertrag. Das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare zur Erlangung von Fördermitteln ist in Ermangelung ...
Der Architekt muss in Kostenschätzung und -berechnung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers beachten. Dieser Grundsatz besteht seit vielen Jahren. Das OLG Karlsruhe hat dazu eine ergänzende ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
IWW-Lehrgang VgV-Training: 01. bis 02.07.2025 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Erklärungen, die durch eine Gemeinde außerhalb von Geschäften der laufenden Verwaltung abgegeben werden, bedürfen der Schriftform. Ist die Schriftform nicht eingehalten, wird die Gemeinde nicht gebunden; dann gilt ein mündlicher „Auftrag“ als faktisch nicht erteilt. Ziehen Sie aus dieser Entscheidung des Landgerichts (LG) Münster die richtigen Schlüsse.