Die Bauüberwachung erfordert einen erheblichen Aufwand bei der terminlichen Steuerung ausführender Unternehmen, der mit den Mindestsätzen kaum refinanziert werden kann. Noch schwieriger wird es, wenn Firmen auch nach mehreren Abmahnungen nicht kooperieren. Bei Auftraggeber und Planer besteht dann der Wunsch, den Vertrag frühestmöglich zu kündigen. Doch ab welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung rechtens? Das OLG Karlsruhe hat zu der Frage Licht ins Dunkel gebracht und den Weg zur vorsorglichen Kündigung ...
Die kriegsbedingten Auswirkungen haben die Bauwirtschaft nach wie vor fest im Griff. Viele Bauvorhaben werden gestoppt oder geraten derart in Schieflage, dass Planer nur noch einen Weg sehen, um nachhaltigen oder gar ...
Rechtsanwälte und Ingenieure haben schon immer zusammengearbeitet. Seit dem 01.08.2022 – und dem Inkrafttreten des „Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts“ – dürfen die beiden Berufsgruppen auch ...
Bei Mängeln, die vom Planer verursacht wurden, stellt sich nicht selten die Frage, ob für den Zeitraum der Fertigstellung der Baumaßnahme bis zur Mangelbeseitigung ein anteiliger Schadenersatz als Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Das KG Berlin vertritt dazu eine planerfreundliche Meinung: Nutzungsausfall setzt voraus, dass eine Nutzung bis zur Mangelbeseitigung tatsächlich unzumutbar war. Dabei muss der Bauherr eine gewisse Toleranz zeigen, wie sie im täglichen Leben üblich ist.
Auch ausführende Unternehmen müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht dafür Sorge tragen, dass möglichst wenig Ausführungsmängel eintreten. Das hat das OLG Oldenburg aktuell noch einmal ...
Regelungen im Abnahmeprotokoll gehen Vertragsregelungen vor. Deshalb ist bei Abnahmeprotokollen Vorsicht geboten. Das lehrt ein Fall, den das OLG München rechtskräftig entschieden hat.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Das Thema „Wie fit müssen Sie in rechtlichen Dingen sein und wie weit reicht Ihre Rechtsberatungspflicht?“ wird demnächst höchstrichterlich verhandelt (und dann vielleicht endgültig geklärt). Vorgelegt hat ein Auftraggeber, der beim OLG Stuttgart unterlegen war. Doch der Reihe nach.