Die Eigentümerversammlung ist das „Herzstück“ der Eigentümergemeinschaft. Hier werden die Weichen für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und somit für das Miteinander gestellt. Der Verwalter beruft die Versammlung i. d. R. ein und übersendet im Einladungsschreiben die Tagesordnung. Diese bestimmt u. a. den Gegenstand, über den die Eigentümer beschließen können. Die Beschlussgegenstände sind so zu bezeichnen, dass sich die Eigentümer darauf vorbereiten können und niemand von der ...
Wer als Mitbesitzer (Nichtmieter) an der vermieterseits wirksam gegenüber dem Mieter wegen Zahlungsverzug gekündigten Wohnung sein
Namensschild am Briefkasten lässt, gibt Anlass für die Erhebung der Räumungsklage ...
Eine moderne Vermietungsform im gewerblichen Bereich ist die Vermietung von Co-Working-Flächen. Diese erfreut sich in Innenstädten zunehmender Beliebtheit. Klassische Beispiele sind Gründerzentren, Büroflächen und ...
In MK 21, 172, haben wir den neuen § 17 WEG vorgestellt und über die Entziehungsgründe berichtet. Hieran schließt der folgende Beitrag an und stellt in diesem Zusammenhang aktuelle Probleme der Abmahnung, des ...
In MK 21, 169 haben wir über Instandsetzung-, Minderungs- und Kündigungsansprüche aufgrund von Wasserschäden nach Starkregen berichtet. In dieser Ausgabe geht es um Schadenersatz, Renovierung u. a.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Das Absetzen des Kommentars „Entmieten durch Vergasen“ auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Gruppe stellt einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berechtigt (LG München I 21.12.20, 31 O 5646/18, Abruf-Nr. 224221 ).