Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet er die Wohnung mitsamt den Einbauten an einen Nachmieter, steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den Vormieter nicht ohne Weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu (LG Berlin 21.6.21, 64 S 219/20, Abruf-Nr. 224220 ).
Farbige Wände (auch in Form von Fototapeten) sind nicht als Beschädigung anzusehen, wenn die Wohnung in einer nicht neutralen Dekoration an den Mieter übergeben wurde (LG Oldenburg 18.2.21, 4 S 2/21, Abruf-Nr.
Die in weiten Teilen Deutschlands am 14./15.7.21 eingetretene Naturkatastrophe durch starke Regenfälle und Hochwasser hat betroffene Gebäude oft schwer geschädigt und sogar zerstört. Wie bereits bei der ...
Kann der Schuldner eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erwirken, wenn das AG seine Klage auf Herausgabe seiner abgeforderten Sachen zögerlich behandelt? Hierüber musste das BVerfG entscheiden.
Wird dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt, kann er der Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen? Was muss er zur Substanziierung ...
Kann eine Aktiengesellschaft als Vermieterin das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen angeblichen Eigenbedarfs für die Tochter eines Vorstands kündigen, wenn sie dieser kurz zuvor einen ...
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Beschlussersetzungsklagen sind nach der WEG-Reform gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Was bedeutet das für ein laufendes Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. geklagt hat?