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  • 22.11.2021 · Nachricht · Wohnungseigentumsrecht

    Verteilerschlüssel für Heizkosten

    | Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus sechs Einheiten. Derzeit verteilen sich die Heizkosten zu 60 Prozent nach Verbrauch und zu 40 Prozent nach Wohnfläche. In dem Objekt ist das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.94 nicht erfüllt, eine Gasheizung vorhanden und die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt. Die Verwaltung meint daher, die o. g. Aufteilung müsse zwingend in ein Verhältnis von 70 zu 30 Prozent geändert werden. Dies ergebe sich aus der WEG-Novelle sowie aus der HeizkostenV. Stimmt diese Ansicht? |