Beim Tod des Mieters tun sich die Amtsgerichte in ihrer Funktion als Nachlassgerichte bisweilen schwer, eine Nachlasspflegschaft einzusetzen, um Wohnraummietverhältnisse zu beenden oder abzuwickeln. Sie verweisen dabei gerne auf das Vermieterpfandrecht, das aber im Fall des verstorbenen Mieters bei unbekannt bleibenden Erben nicht funktionieren kann. Hier zeigt sich ein gutes Beispiel für den Satz: „Theorie trifft Praxis“. Der folgende Beitrag bereitet die grundlegenden mietrechtlichen, erbrechtlichen und ...
Der Erwerb von Immobilien und ihre Aufteilung in Wohnungseigentum ist ein attraktives Geschäftsmodell. Der Verkauf der Wohnung in unvermietetem bzw. (wenigstens) zum Marktpreis vermieteten Zustand wirkt sich oft auf ...
Für bis zum 30.11.20 anhängig gewordene Beschlussersetzungsklagen gilt in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG weiter das bisherige Verfahrensrecht. Insbesondere bleiben die übrigen Wohnungseigentümer die ...
Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB ist als Hilfsanspruch des Mieters ausgestaltet. Er bereitet den auf Rückzahlung gerichteten Hauptanspruch vor. Ebenso wie der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann der ...
Bauunwillige Wohnungseigentümer können bauliche Veränderungen zwar nicht verhindern. Über § 21 WEG n. F. wird aber ein angemessener Interessenausgleich getroffen. Die Kostenverteilung nach § 21 WEG n. F.
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Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter Handwerker damit beauftragten, Reparaturen in Mietwohnungen durchzuführen, z. B. weil der Mieter einen Mangel gerügt hat, der Vermieter einen Rauchmelder montieren möchte oder ein Wasserrohr geplatzt ist. Doch was ist, wenn der Mieter die Handwerker nicht in seine Wohnung lassen möchte? Dieses Problem hat während der Coronapandemie noch zugenommen, weil manche Mieter den Zutritt wegen einer evtl. Ansteckungsgefahr verweigern.