In Ausgabe 5/22 haben wir über die aktuelle BGH-Entscheidung zu kündigungsrelevanten Mietrückständen bei einer fristlosen Kündigung berichtet. Die folgende Grafik fasst zu der Auslegung des BGH noch einmal das Wichtigste zusammen.
Erfolgt die Einladung zu einer Eigentümerversammlung durch einen Dritten, den der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut hat und der faktisch die Verwaltung führt, liegt eine systematische ...
Gerade in letzter Zeit sind an zahlreichen Balkonen und Fenstern Fahnen zu finden, die z. B. Solidarität mit der Ukraine oder vielfältigen Lebensweisen zeigen sollen. Hier kommt es schnell zum Streit mit dem Vermieter.
Durch Allgemeine Vertragsbestimmungen des Vermieters kann die Eigenbedarfskündigung beschränkt werden, indem dem Mieter ein höherer als der gesetzliche Bestandsschutz eingeräumt wird. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht (LG Berlin 27.10.21, 65 S 125/21, Abruf-Nr. 228966 ).
Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig. Das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h.
Als Gegenleistung für eine mietweise Gebrauchsüberlassung können auch Dienstleistungen vereinbart werden. Bei solchen „atypischen“ Gegenleistungen gilt für die Hauptleistung des Vermieters Mietvertragsrecht, ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Der Energieversorgungsvertrag kommt i. d. R. mit dem zustande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt am Übergabepunkt ausübt. Dies ist regelmäßig der Mieter oder Pächter, dem die tatsächliche Verfügungsgewalt vertraglich eingeräumt ist, unabhängig davon, ob dies dem Energieversorger bekannt ist oder nicht (LG Amberg 6.9.21, 22 O 828/20, Abruf-Nr. 228963 ).