In einem (Formular-)Kleingartenpachtvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der abgebende Pächter für den Fall, dass kein Nachpächter vorhanden ist, den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften oder die Bau-lichkeiten einschließlich Fundamente, befestigte Wege und Anpflanzungen zu entfernen und den Kleingarten im umgegrabenen Zustand zu übergeben hat (BGH 21.2.13, III ZR 266/12, Abruf-Nr. 130924 ).
Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbst genutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der ...
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine GbR als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung (§ 148 Abs. 2 ZVG). Auf eine andere als eine miet- ...
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine GbR als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung (§ 148 Abs. 2 ZVG). Auf eine andere als eine miet- oder pachtrechtliche Vereinbarung mit dem Schuldner kann sich der Besitzer gegenüber dem Zwangsverwalter nicht berufen. Dies folgt aus § 152 Abs. 2 ZVG, der als Ausnahmevorschrift nicht über seinen Wortlaut hinaus auf andere Besitzmittlungsverhältnisse erstreckt werden kann.
Wird ein vermietetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile dann an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile keine Teilung des Mietvertrags in mehrere auf die einzelnen Grundstücke ...
Sind sogenannte Top-ups als Teil der Pacht anzusehen, liegt kein Verstoß gegen die Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 vor, der gemäß §§ 134, 139 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt.
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