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  • 19.06.2013 · Fachbeitrag · Grundstücksteilung

    „Kauf bricht nicht Miete“ auch bei Teilung eines Grundstücks

    Wird ein vermietetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile dann an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile keine ­Teilung des Mietvertrags in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein. Statt dessen werden die einzelnen ­Erwerber auf Vermieterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (OLG Hamm 21.2.13, 10 U 109/12, Abruf-Nr. 131831 ).