Umlagefähige Kosten des Hauswarts müssen gegen nicht umlagefähige Kosten für dessen Tätigkeiten abgegrenzt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Darlegungs- und Beweislast treffen den Vermieter.
Das Bestehen einer Regelungslücke ist unabdingbare Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzklausel (BGH 11.1.12, XII ZR 40/10, Abruf-Nr. 120568 ).
Bei einem rechtsgeschäftlichen Mieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag zwischen Alt- und Neumieter ist die Schriftform eines langfristigen Mietvertrags nur eingehalten, wenn diese Mieteintrittsvereinbarung dem ...
Die formularmäßige Regelung in einem Untermietvertrag über Praxisräume „der Investor (= Hauptvermieter) übernimmt für den Fall, dass das Mietverhältnis mit der Untervermieterin vor Ablauf des Untermietvertrags ...
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Ein Mangel der Mietsache liegt nicht vor, solange die zuständige Behörde trotz Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften eine Nutzung des Mietobjekts duldet und der Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist.