1. Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1.1.02 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken. 2. Der Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution unterliegt gemäß § 195, § 199 Abs. 1 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist. (BGH 15.8.12, XII ZR 86/11, Abruf-Nr. 123154 )
Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 S. 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann ...
Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, „Die Parteien verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Schriftform dieses Vertrags die Schriftform nachträglich herbeizuführen sowie bei Veränderungen alles ...
1. Ein Mieter hat ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten „Mietermix“ oder ein bestimmtes „Milieuniveau“ zu bewahren. 2. Erst wenn durch die Vermietung von Räumen an ein bordellartiges Massageinstitut bei einem anderen Mieter eine konkrete und mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache eintritt, liegt ein Mangel der Mietsache i.S. des § 536 Abs. 1 BGB vor. (BGH 26.9.12, XII ZR ...
1. Sind die Umsätze eines Vermieters aus der Vermietung von Gewerberäumen nach § 4 Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit und konnte der Vermieter auch nicht wirksam gemäß § 9 Abs. 1 UStG auf diese Befreiung ...
Lässt sich im Fall einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei der Geschäftsraummiete die Minderfläche eindeutig Nebenräumen (hier: Kellerräume) zuordnen, darf die Minderung nicht pauschal nach ...
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Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein (Abgrenzung zu Senatsurteil NJW 99, 1857) (BGH 25.7.12, XII ZR 22/11, Abruf-Nr. 122722 ).