Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten aus gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Dass das Mietverhältnis der Parteien bereits während ihrer Ehe bestand und über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus fortgeführt wurde, rechtfertigt jedenfalls bei Verträgen über Gewerberäume nicht ihre Zuordnung zu den sonstigen Familiensachen i.S. des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.
1.Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar. 2.Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche ...
Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit begeben (hier: Schuldmitübernahme/Schuldbeitritt), stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt zwei Monate, bevor die Miete ...
Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrags, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der „Verwaltung“ nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des „Center-Managements“ gesondert auferlegt, ist hinsichtlich dieser intransparent und daher unwirksam (BGH 3.8.11, XII ZR 205/09, Abruf-Nr. 113031 ).
Aus der Vernachlässigung einer Konkurrenzschutzverpflichtung des Vermieters kann ein Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen ...
1.Die Umlegung von Verwaltungskosten ist bei der Geschäftsraummiete nicht ungewöhnlich. 2.Eine in einem gewerblichen Mietverhältnis vereinbarte Formularklausel zur Umlage der „Kosten der kaufmännischen und ...
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