Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vertretungsbefugnis

    Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR

    | Bei einem Mietvertrag mit einer Außen-GbR genügt es, wenn die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht (§ 164 Abs. 3 BGB). |

     

    Das gilt auch, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht. Aus § 125 Abs. 2 S. 3 HGB, § 78 Abs. 2 S. 2 AktG, § 35 Abs. 2 S. 3 GmbHG, § 25 Abs. 1 S. 3 GenG und § 26 Abs. 2, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB folgt der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass einer Personenmehrheit eine Willenserklärung durch Abgabe gegenüber einem der Gesamtvertreter zugeht (BGH 23.11.11, XII ZR 210/09, Abruf-Nr. 120014).

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 56 | ID 32458810