In der Zeit vom 1.3.20 bis zum 31.3.22 konnten Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter eine steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 EUR zahlen. Dies setzte nach § 3 Nr. 11a EStG insbesondere voraus, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dabei war eine Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen zulässig.
Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio.
Jahresabschluss, Lagebericht, Offenlegung & Co.: Diese gesetzlichen Anforderungen verursachen internen Aufwand und externe Kosten. Für Tochterunternehmen in einem Konzern bestehen aber mitunter Erleichterungen bzw.
Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge erhalten die Kinder oft ein Mehrfamilienhaus, wobei sich die Eltern ein lebenslängliches Wohnrecht an einer der Wohnungen vorbehalten. Sofern der Grundstücksübernehmer das Objekt teilentgeltlich (z. B. aufgrund der Auszahlung von Geschwistern) erwirbt, stellt sich für ihn hinsichtlich der vermieteten Wohnung insbesondere die Frage, wie die AfA-Bemessungsgrundlage zu ermitteln ist. Der praktische Fall zeigt, was es hier zu beachten gibt und wie mitunter gestaltet werden ...
Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen ...
Unter „steuerfreien Einkünften“ werden grundsätzlich Einkünfte verstanden, die sich nicht auf die Besteuerung auswirken. Dies ist aber ein Trugschluss: Denn es gibt steuerfreie Einkünfte, die Auswirkungen auf ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Sachbezüge sind bis zu 50 EUR monatlich steuer- und beitragsfrei. Diese Grenze wird jedoch oft überschritten – und dann stellt sich die Frage, ob
§ 37b Abs. 2 EStG ein Rettungsanker sein kann. Der praktische Fall gibt die Antworten.