Bonusvereinbarungen sind ein altbewährtes Mittel, um Kunden langfristig zu binden. Beim Abschluss einer derartigen Bonusvereinbarung bzw. bei der Bonusabrechnung kann es jedoch zu umsatzsteuerlichen Komplikationen kommen, nämlich dann, wenn ein Dritter (z. B. eine Holding) den Bonus erhält und nicht der ursprüngliche Kunde. Der folgende praktische Fall macht auf die umsatzsteuerlichen Risiken aufmerksam und sensibilisiert für deren Auswirkungen.
Die Struktur vieler Unternehmensgruppen ist geprägt durch zahlreiche Minderheitsbeteiligungen bzw. durch die „Fesseln des deutschen GrEStG“. Gerade deshalb hat ein Urteil des EuGH (4.6.26, C-837/24, Rs.
Bei einem dualen Studium werden nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch ein auswärtiger Studienort (z. B. eine Hochschule) aufgesucht. Zudem mieten die Studenten oft auch Wohnungen am Studienort an.
Werden innerhalb der Familie Darlehen gewährt, erfolgt oft keine marktübliche Verzinsung. Schließlich möchte man seinem Angehörigen mit dem Darlehen auch etwas Gutes tun. Erfolgt keine oder eine verbilligte Verzinsung, ruft das aber regelmäßig das FA auf den Plan. Denn es sind nicht nur die erhaltenen Zinsen zu versteuern, die Zinsverbilligung kann auch Schenkungsteuer auslösen. Die Problematik verdeutlicht der folgende praktische Fall.
In der Zeit vom 1.3.20 bis zum 31.3.22 konnten Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter eine steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 EUR zahlen. Dies setzte nach § 3 Nr. 11a EStG insbesondere voraus, dass die Prämie ...
Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Jahresabschluss, Lagebericht, Offenlegung & Co.: Diese gesetzlichen Anforderungen verursachen internen Aufwand und externe Kosten. Für Tochterunternehmen in einem Konzern bestehen aber mitunter Erleichterungen bzw.