Grundstücke des Betriebsvermögens enthalten oft erhebliche stille Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu teilweise hohen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung ausgelöst werden, beispielsweise durch eine Änderung in der Grundstücksnutzung. Der folgende Beitrag geht auf Praxisfälle ein, in denen es zur Aufdeckung von stillen Reserven kommen kann und zeigt, wie dies ggf. verhindert werden kann.
Die Rechtsformwahl bei privatem Immobilienvermögen wird oft sehr einseitig diskutiert. Im Vordergrund steht hier die laufende Steuerbelastung: Der private Investor oder die vermögensverwaltende Personengesellschaft ...
Eine Betriebsaufspaltung wird oft nicht bewusst geplant, sie entsteht vielmehr zufällig. Kritisch wird es, wenn eine Verflechtung (personell oder sachlich) wegfällt. Denn dann droht die Aufdeckung stiller Reserven, ...
Erzielt der Steuerpflichtige mit seiner gewerblichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum anhaltende Verluste, wird das FA regelmäßig misstrauisch werden und in die Prüfung einsteigen, ob die Tätigkeit überhaupt auf Dauer zu einem Totalgewinn führen kann. Der folgende Beitrag zeigt die hierbei zu beachtenden Grundsätze und Besonderheiten.
Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die ...
Der Eintritt der Festsetzungsverjährung führt dazu, dass das FA keine Steuerfestsetzung vornehmen, aufheben oder ändern darf. Damit hat der Eintritt der Festsetzungsverjährung eine elementare Bedeutung für das ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Viele Arbeitgeber haben Probleme, offene Ausbildungsplätze adäquat zu besetzen. In einigen Regionen und Branchen gibt es bereits einen regelrechten Wettbewerb um geeignete Kandidaten. Um hier „die Nase vorn zu haben“, bietet es sich an, das Entlohnungssystem für Auszubildende zu überdenken. Denn wenn die normale Vergütung mit modernen (steuer- und sozialversicherungsfreien) Benefits kombiniert wird, lassen sich oft mehr Bewerber gewinnen.