Die Rechtsformwahl bei privatem Immobilienvermögen wird oft sehr einseitig diskutiert. Im Vordergrund steht hier die laufende Steuerbelastung: Der private Investor oder die vermögensverwaltende Personengesellschaft versteuert Mieteinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Demgegenüber wird die GmbH auf Gesellschaftsebene regelmäßig nur mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet, wenn die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG greift. Diese Betrachtung ist ...
Eine Betriebsaufspaltung wird oft nicht bewusst geplant, sie entsteht vielmehr zufällig. Kritisch wird es, wenn eine Verflechtung (personell oder sachlich) wegfällt. Denn dann droht die Aufdeckung stiller Reserven, ...
Erzielt der Steuerpflichtige mit seiner gewerblichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum anhaltende Verluste, wird das FA regelmäßig misstrauisch werden und in die Prüfung einsteigen, ob die Tätigkeit ...
Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die Regelung bereits mit einfachen Mitteln zu umgehen. Der Beitrag stellt sechs klassische Methoden vor.
Der Eintritt der Festsetzungsverjährung führt dazu, dass das FA keine Steuerfestsetzung vornehmen, aufheben oder ändern darf. Damit hat der Eintritt der Festsetzungsverjährung eine elementare Bedeutung für das ...
Viele Arbeitgeber haben Probleme, offene Ausbildungsplätze adäquat zu besetzen. In einigen Regionen und Branchen gibt es bereits einen regelrechten Wettbewerb um geeignete Kandidaten. Um hier „die Nase vorn zu ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Werden an einem Gebäude Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen, handelt es sich regelmäßig um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Aufwendungen zu Anschaffungskosten oder (anschaffungsnahen) Herstellungskosten führen. In diesen Fällen wirken sich Aufwendungen nur über die (langjährige) Gebäudeabschreibung steuermindernd aus. Zur Abgrenzung gab es bisher ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2003.