Viele Mandanten erwerben Vermietungsobjekte. Handelt es sich dabei um eine Eigentumswohnung, werden neben dem Hausgeld regelmäßig Zahlungen für die Instandhaltungsrücklage fällig. In der Praxis stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich einzuordnen sind und wann sich Werbungskosten ergeben. Der praktische Fall zeigt die steuerlichen Spielregeln – und zwar vom Erwerb bis zur Veräußerung der Immobilie.
Die Coronapandemie war für viele Arbeitnehmer kräftezehrend! Entsprechend groß ist auch der Wunsch nach Erholung. Was liegt da näher, als diesem Wunsch mittels einer steuerlich geförderten Erholungsbeihilfe zu ...
Miet- und Pachtzinsen unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d bzw. e GewStG. Doch das ist zum Teil Schnee von gestern. Zunächst urteilte der BFH, dass keine Hinzurechnung ...
Alleinerziehende haben es mit der Kinderbetreuung nicht einfach. Deshalb werden sie vom Staat mit einem Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) unterstützt. Das Problem: Das FA hat den Entlastungsbetrag im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung infolge der möglichen Zusammenveranlagung mit dem (neuen) Partner bisher nicht anerkannt. Doch das ist „Schnee von gestern“. Wie der BFH jüngst urteilte, ist eine zeitanteilige Berücksichtigung auch im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung zulässig. Wie sich das auswirkt, ...
Die Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte nach § 23 EStG führt immer wieder zu Diskussionen in Betriebsprüfungen und finanzgerichtlichen Verfahren. Umso wichtiger ist es, sich die Grundsätze und ...
Um die Auswirkungen der neuen CO 2 -Bepreisung abzumildern, wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht. Zudem wurde eine neue Mobilitätsprämie für Geringverdiener eingeführt.
Digitale Daten werden in der Betriebsprüfung mit modernsten Methoden durchleuchtet. Doch der Prüfer darf nicht alles! Erfahren Sie in der AStW-Sonderausgabe, was beim Datenzugriff erlaubt ist und was nicht, und wie Sie Ihre Mandanten rechtssicher begleiten.
24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.09.2022
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Grundsteuerreform: Sofort-Hilfe für die souveräne Beratung
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Mit kleinen Fotovoltaikanlagen (PV-Anlagen) lassen sich – wenn überhaupt – nur kleine Gewinne erzielen. Ungeachtet der Größe der Anlage verursachen sie jedoch aufseiten der Finanzverwaltung und der Steuerpflichtigen Verwaltungsaufwand. Vor diesem Hintergrund ist das neue Wahlrecht in Bezug auf die Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) sehr zu begrüßen (vgl. BMF 29.10.21,
IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 225592 ). Der praktische Fall stellt die neuen Spielregeln vor.