Viele Mandanten betreiben ihr Unternehmen in gemieteten Räumen und passen die Räume an die individuellen betrieblichen Zwecke an. Allerdings muss bei Beendigung des Mietverhältnisses regelmäßig ein Rückbau auf den bisherigen Zustand erfolgen – und das kostet Geld. Der Vorteil: Der künftige Aufwand ist bereits jetzt ratierlich über eine Rückstellung gewinnmindernd abzugsfähig. Das schafft Liquiditäts- und Zinsvorteile. Der praktische Fall zeigt, wie die Rückstellung gebildet wird.
Herzstück des neuen Mindeststeuergesetzes (MinStG, BGBl I 23, Nr. 397) ist die jährliche Berechnung einer Steuerquote bzw. des effektiven Steuersatzes nach § 53 Abs. 1 S. 1 MinStG. Der praktische Fall stellt die ...
In vielen Betriebsprüfungen ist irgendwann der Punkt erreicht, wo entschieden werden muss, wie es weitergeht. Eine Möglichkeit ist, die Vorstellungen des Prüfers zu „akzeptieren“ und gegen die geänderten ...
Um gesetzliche Auflagen zu erfüllen und um Energie einzusparen, investieren derzeit viele Unternehmen in die Erneuerung ihrer Gebäudebeleuchtung. Häufig werden die Kosten als Erhaltungsaufwand erfasst. Dass bei näherer Betrachtung aber auch eine Aktivierung möglich bzw. erforderlich ist, zeigt der folgende praktische Fall.
Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung fallen weg, wenn die sachliche oder die personelle Verflechtung nicht mehr vorliegt. Diese Fälle der Entflechtung können recht offensichtlich sein, wie bei der Beendigung ...
Ein typisches Thema während einer Betriebsprüfung ist die Frage, ob Bewirtungskosten ganz, teilweise oder gar nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Der praktische Fall zeigt wichtige Aspekte, auf die zu achten ...
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Sie ist wieder da: Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl I 24, Nr. 108) wurde die als Investitionsanreiz gedachte Abschreibungsmethode wieder eingeführt – und zwar erneut befristet und mit einem niedrigeren AfA-Satz als zuvor. Der praktische Fall zeigt, was es zu beachten gilt.