08.09.2023 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Downloads · Alle Steuerzahler
Bestandskräftige Steuerbescheide können zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn er neue, dem FA bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt – vorausgesetzt, ihn trifft am nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO). Die Verwaltung ist hier im Zweifel eher restriktiv und lehnt Korrekturen oft ab, da sie von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungsweise des Steuerpflichtigen ausgeht. Der BFH (18.4.23, VIII R 9/20, Abruf-Nr.
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05.09.2023 · Nachricht aus MBP · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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05.09.2023 · Nachricht aus MBP · Gewerbesteuer
Nach § 4 Abs. 5b EStG gilt: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Dennoch entschied das FG Düsseldorf (4.5.23, 9 K 1987/21 G,F, Abruf-Nr. 236518 ), dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen .
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05.09.2023 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt nach der Entscheidung des BFH (23.3.23, VI R 39/20, Abruf-Nr. 236045 ; PM Nr. 30/23 vom 29.6.23) jedenfalls ab dem Jahr 2016.
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05.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Werbungskosten
Nahezu jeder zieht früher oder später um – und so ein Umzug macht nicht nur Arbeit, sondern kostet auch Geld. Ist der Umzug beruflich veranlasst, lassen sich die tatsächlichen Kosten sowie einige Pauschalen von der Steuer absetzen. Zudem kann der Arbeitgeber die Umzugskosten steuer- und beitragsfrei erstatten. MBP macht Sie im ersten Teil des Beitrags mit den Anforderungen an einen beruflich veranlassten Umzug vertraut. Von besonderer Brisanz: Kann ein Umzug infolge der Coronapandemie ...
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05.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Vorsteuerabzug
Nach langjähriger BFH-Rechtsprechung setzte der Vorsteuerabzug aus gemischt-genutzten Investitionen (insbesondere im Immobilienbereich) eine zeitnahe (fristgebundene) Zuordnungsentscheidung und -bekundung gegenüber dem FA voraus, was zu massiven Verwerfungen führte. Nach jüngst geänderter Rechtsprechung soll es nun ausreichen, wenn sich diese Unternehmenszuordnung innerhalb der Frist aus objektiven Anhaltspunkten ergibt, sodass damit die bisherige Fristgebundenheit der Zuordnungsbekundung ...
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05.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Bilanzierung
Im ersten Teil des Beitrags (MBP 23, 139) wurde die steuerrechtliche Bilanzberichtigung insbesondere bei typischen Fehlern (AfA-Fehler, unterlassene Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen, Entnahmen und Einlagen) anhand zahlreicher Beispiele vorgestellt. In diesem Teil geht es nun um die Bilanzänderung.
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16.08.2023 · Nachricht aus MBP · Kostenloses IWW-Webinar am 21.9.23, 14:00–15:00 Uhr
Verwenden Sie und Ihre Mitarbeiter auch zu viel Zeit z. B. für die Erstellung von Textvorlagen, Recherchen oder die Analyse von Sachverhalten? Mit dem Einsatz von KI und vor allem sog. Large Language Models (LLMs) lassen sich viele Arbeiten einfacher, effizienter und stressfreier erledigen. Im kostenlosen IWW-Webinar erfahren Sie, wie LLMs die Arbeitsabläufe in Ihrer Kanzlei optimieren und Kosten senken können. Profitieren Sie von direkt umsetzbaren Tipps und Beispielen (Einzelheiten unter ...
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16.08.2023 · Nachricht aus MBP · Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH 22.2.23, X R 8/21, Abruf-Nr. 236046 ; BFH, PM Nr. 31/23 vom 29.6.23) .
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16.08.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuermindernd geltend machen
– und zwar auch dann, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben (BFH 20.4.23, VI R 24/20, Abruf-Nr. 236254 ; BFH, PM Nr. 33/23 vom 13.7.23).
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