Das BSG hat eine Entscheidung zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine berufsfremde und befristete Tätigkeit im Fall einer Juristin getroffen: Die Erstreckung einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf der Grundlage einer bereits erteilten Erstreckung im Sinne einer Kettenerstreckung sieht § 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI nicht vor.
Ein LGP-Leser fragt: Ein Unternehmen beschäftigt einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer. Dieser hat seine Beschäftigung zum 31.08.2025 gekündigt. Bisher erfolglos hat das Unternehmen für ihn einen Nachfolger ...
Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen ...
Auch für Helfer in einem Sportverein – hier einem Reitverein – kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Eine Schnuppertätigkeit unterfällt diesem Schutz aber nur, wenn sie einen
zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Helferin klargestellt, die der Voltigierstunde
ihrer Tochter lediglich beiwohnen und die Übungsleiterin begleiten, um zu entscheiden, ob sie sich diese Aufgabe in der Zukunft zutraue.
Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen ...
Das SG Hannover sieht den Rentenversicherungsträger in der Pflicht, die Versicherten aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Schul- und Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen attraktiv. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Zum erfolgreichen Einsatz im Unternehmen gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2025.